Beata Taha
Von Beata Taha
Staatlich geprüfte Podologin · Inhaberin der Podologie Berlin mit Praxen in Steglitz und Lichterfelde.
Geprüft: Juli 2026

Die podologische Komplexbehandlung ist die umfassendste Leistung, die Ärzte auf einem Podologie-Rezept verordnen können: Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung in einer einzigen Sitzung. Sie ist als Heilmittel in der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses verankert und damit eine echte Kassenleistung, keine kosmetische Fußpflege. In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, was genau zur Komplexbehandlung gehört, wer sie auf Rezept bekommt, wie sie sich von den Einzelleistungen unterscheidet und was sie kostet. Dabei finden Sie auch die aktuellen GKV-Preise, die seit dem 1. Juli 2026 gelten, und ein konkretes Rechenbeispiel für Ihre Zuzahlung. Als staatlich geprüfte Podologin führe ich diese Behandlung in unseren Praxen in Steglitz und Lichterfelde täglich durch.

Geprüft: Juli 2026 · Preisangaben nach der GKV-Vergütungsvereinbarung gültig ab 01.07.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Die podologische Komplexbehandlung kombiniert Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung in einem Termin und ist eine ärztlich verordnungsfähige Heilmittel-Leistung.
  • Anspruch haben Menschen mit diabetischem Fußsyndrom, seit Juli 2020 auch Patienten mit Neuropathie oder Querschnittsyndrom, also auch ohne Diabetes.
  • Die Krankenkasse vergütet seit dem 01.07.2026 pro Behandlung 36,10 Euro (klein) bzw. 51,92 Euro (groß) direkt an die Praxis.
  • Ihre Zuzahlung: 10 Prozent je Behandlung plus 10 Euro je Verordnung, bei sechs großen Behandlungen insgesamt rund 41 Euro.
  • Ohne Rezept können Sie die Behandlung als Selbstzahler buchen, die Preise finden Sie in unserer Preisliste.

Was ist die podologische Komplexbehandlung?

Die podologische Komplexbehandlung ist eine Maßnahme der podologischen Therapie nach § 28 der Heilmittel-Richtlinie, bei der Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung gemeinsam in einem Behandlungstermin durchgeführt werden, sofern beides medizinisch erforderlich ist. Sie ist damit die dritte und umfangreichste der drei verordnungsfähigen Podologie-Maßnahmen neben der reinen Hornhautabtragung und der reinen Nagelbearbeitung.

Der Begriff klingt sperrig, beschreibt aber genau das, was viele Patienten mit kranken Füßen brauchen: Verdickte Hornhaut, Schwielen und Druckstellen werden fachgerecht abgetragen, gleichzeitig werden krankhaft veränderte Zehennägel gekürzt, geschliffen oder gefräst. Beides zusammen schützt Haut und Nagelbett vor Verletzungen, Entzündungen und offenen Stellen. Eine ausführliche Beschreibung der Maßnahmen finden Sie beim Gemeinsamen Bundesausschuss in der Heilmittel-Richtlinie sowie beim unabhängigen Institut IQWiG auf gesundheitsinformation.de.

Abgrenzung zur kosmetischen Fußpflege

Die Komplexbehandlung ist keine Wellness-Pediküre. Sie setzt eine ärztliche Diagnose voraus, wird nur von Podologen mit Kassenzulassung erbracht und dient der Behandlung und Vorbeugung krankhafter Veränderungen. Was ein Podologe darf und ein Fußpfleger nicht, habe ich im Artikel Podologe vs. Fußpflege ausführlich erklärt. Bei gesunden Füßen ohne Grunderkrankung bleibt die medizinische Fußpflege eine Selbstzahlerleistung.

Komplexbehandlung oder Einzelleistung: Was ist der Unterschied?

Der Unterschied liegt im Umfang: Die Einzelleistungen behandeln entweder nur die Hornhaut oder nur die Nägel, die Komplexbehandlung beides in einer Sitzung. Welche Maßnahme auf Ihrem Rezept steht, entscheidet die Ärztin oder der Arzt anhand des Befundes. Die folgende Tabelle zeigt die drei Maßnahmen im Vergleich:

Maßnahme Was wird behandelt? Typischer Befund
Hornhautabtragung Nur die Haut: Abtragung verdickter, krankhafter Hornhaut Schwielen, Clavus (Hühnerauge), Druckstellen
Nagelbearbeitung Nur die Nägel: Schneiden, Schleifen, Fräsen krankhaft veränderter Nägel Verdickte Nägel, Tendenz zum Einwachsen, eingewachsener Zehennagel im Stadium 1
Podologische Komplexbehandlung Haut und Nägel gemeinsam in einem Termin Hornhautprobleme und krankhaftes Nagelwachstum zugleich

In meiner Praxis ist die Komplexbehandlung der häufigste Fall. Wer als Diabetiker Nervenschäden am Fuß hat, bringt meist beides mit: übermäßige Verhornung an den Druckstellen und verdickte oder einwachsende Nägel.

Kleine oder große Behandlung: Die Abrechnungspositionen

Abgerechnet wird die Komplexbehandlung als podologische Behandlung klein (Position 78010) oder groß (Position 78020). Entscheidend ist dabei nicht die Zahl der Füße, sondern die reine Therapiezeit: Bis 20 Minuten am Behandlungsstuhl gilt die kleine Position, darüber die große. Die Regelleistungszeit inklusive Vor- und Nachbereitung beträgt 35 Minuten (klein) bzw. 50 Minuten (groß). So legt es die Leistungsbeschreibung zum Bundesvertrag nach § 125 SGB V fest. Bei ausgeprägten Befunden an beiden Füßen ist in der Praxis fast immer die große Behandlung nötig.

Wer bekommt die podologische Komplexbehandlung auf Rezept?

Ein Rezept für die podologische Komplexbehandlung bekommen gesetzlich Versicherte mit drei Diagnosegruppen: diabetisches Fußsyndrom (DF), Neuropathie (NF) und Querschnittsyndrom (QF). Grundlage ist der Heilmittelkatalog des Gemeinsamen Bundesausschusses. Voraussetzung ist jeweils, dass am Fuß bereits krankhafte Haut- oder Nagelveränderungen mit gestörtem Schmerzempfinden vorliegen.

Heilmittelverordnung und Versichertenkarte für die podologische Komplexbehandlung auf dem Praxistresen
Zum ersten Termin gehören die Heilmittelverordnung und die Versichertenkarte, damit wir direkt mit der Krankenkasse abrechnen können.

Lange galt die Verordnung nur für Diabetiker. Das hat sich geändert: Mit Beschluss vom 20. Februar 2020 hat der G-BA die Verordnungsfähigkeit zum 1. Juli 2020 erweitert. Seitdem können auch Menschen ohne Diabetes podologische Therapie erhalten, wenn ihre Fußschädigung mit dem diabetischen Fußsyndrom vergleichbar ist. Der G-BA nennt in seiner Pressemitteilung zur Erweiterung ausdrücklich die sensible oder sensomotorische Neuropathie, etwa als Folge von Autoimmunerkrankungen oder toxischen Nervenschäden nach einer Chemotherapie, sowie das Querschnittsyndrom, zum Beispiel bei Spina bifida oder nach Rückenmarksverletzungen.

Ich sehe regelmäßig Patienten, die von dieser Erweiterung noch nie gehört haben und jahrelang alles selbst bezahlt haben. Wenn bei Ihnen eine Polyneuropathie diagnostiziert wurde, lohnt sich das Gespräch mit Ihrem Arzt in jedem Fall. Mehr zum Weg zur Verordnung lesen Sie im Artikel Podologie auf Rezept, speziell für Diabetiker in unserem Beitrag zur diabetischen Fußbehandlung.

Welcher Arzt verschreibt die Behandlung?

Die Heilmittelverordnung stellt in der Regel die Hausärztin oder der Hausarzt aus, ebenso Diabetologen, Neurologen oder andere Fachärzte, die die Grunderkrankung behandeln. Auf dem Rezept (Muster 13) stehen Diagnosegruppe, Maßnahme und Behandlungsanzahl. Je Verordnung sind bis zu sechs Behandlungen möglich, die Frequenzempfehlung des Heilmittelkatalogs lautet alle vier bis sechs Wochen. Da die Erkrankungen dauerhaft bestehen, kann die Verordnung immer wieder neu ausgestellt werden. Was Sie zum ersten Termin mitbringen sollten, erklärt unser Beitrag zum ersten Besuch beim Podologen.

Was kostet die podologische Komplexbehandlung?

Mit Rezept kostet die podologische Komplexbehandlung die Krankenkasse seit dem 1. Juli 2026 genau 36,10 Euro (kleine Behandlung) bzw. 51,92 Euro (große Behandlung), Sie selbst zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung. Die Preise sind bundesweit einheitlich in der Vergütungsvereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Podologie-Verbänden (Anlage 2 zum Vertrag nach § 125 SGB V) festgelegt. Zum 01.07.2026 wurden alle Positionen um rund 2,7 Prozent angehoben, die zweite Stufe einer bereits 2025 vereinbarten Anpassung.

Leistung (Position) Preis bis 30.06.2026 Preis ab 01.07.2026 davon Zuzahlung
Podologische Behandlung klein (78010) 35,16 € 36,10 € 3,61 €
Podologische Behandlung groß (78020) 50,55 € 51,92 € 5,19 €
Podologische Befundung (78030) 3,47 € 3,57 € 0,36 €
Eingangsbefundung (78040) 22,48 € 23,11 € 2,31 €
Hausbesuch, ärztlich verordnet (79933) 23,61 € 25,54 € 2,55 €

Beim allerersten Termin einer Verordnung kommt einmalig die Eingangsbefundung hinzu, bei der ich Haut, Nägel, Durchblutung und Empfindungsvermögen dokumentiere. Auch die Nagelspangenbehandlung bei eingewachsenen Nägeln ist inzwischen eine eigene Kassenleistung mit eigenen Positionen.

Ohne Rezept buchen Sie die Komplexbehandlung als Selbstzahler: In unserer Praxis beginnt sie bei 65 Euro, alle Details stehen in der Preisliste. Wie sich Selbstzahlerpreise in Berlin generell zusammensetzen, zeigt unser Artikel zu den Fußpflege-Kosten für Selbstzahler. Privatversicherte finden die Abläufe im Beitrag Podologie für Privatpatienten.

Zuzahlung konkret: So viel zahlen Sie selbst

Die Zuzahlung beträgt wie bei allen Heilmitteln 10 Prozent der Kosten je Behandlung plus einmalig 10 Euro je Verordnung. Ein Rechenbeispiel mit den Preisen ab 01.07.2026: Ihr Arzt verordnet sechs große Komplexbehandlungen. Sie zahlen 6 x 5,19 Euro = 31,14 Euro plus 10 Euro Verordnungsgebühr, insgesamt also 41,14 Euro für ein halbes Jahr professionelle Fußbehandlung. Die Zuzahlung ziehen wir direkt in der Praxis ein und rechnen sie mit der Kasse ab.

Wichtig zu wissen: Wer im Jahr mehr als 2 Prozent seines Bruttoeinkommens für Zuzahlungen ausgibt (bei chronisch Kranken 1 Prozent), kann sich bei seiner Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Gerade für Diabetiker mit mehreren Dauerverordnungen ist diese Grenze schnell erreicht.

„In meiner Praxis erlebe ich immer wieder, dass Patienten jahrelang selbst zahlen, obwohl ihnen die Komplexbehandlung als Kassenleistung zusteht. Wer Diabetes mit Nervenschäden am Fuß hat oder eine Neuropathie aus anderer Ursache, sollte das Rezept beim nächsten Arztbesuch gezielt ansprechen. Genau für diese Gruppen ist die Verordnung vorgesehen.“

— Beata Taha, staatlich geprüfte Podologin

So läuft die Komplexbehandlung in unserer Praxis ab

Eine podologische Komplexbehandlung dauert bei uns inklusive Vor- und Nachbereitung etwa 50 Minuten und folgt immer demselben strukturierten Ablauf. So gehe ich in unseren Praxen in Steglitz und Lichterfelde vor:

Behandlungsraum für die podologische Komplexbehandlung mit Behandlungsstuhl und sterilen Instrumenten
Die Komplexbehandlung findet am Behandlungsstuhl statt, alle Instrumente werden für jeden Patienten frisch sterilisiert.
  • Befundung: Zu Beginn schaue ich mir Haut, Nägel und Druckstellen an beiden Füßen an und vergleiche mit dem Vorbefund. Veränderungen dokumentiere ich für den verordnenden Arzt.
  • Hornhautabtragung: Verdickte Hornhaut und Schwielen trage ich je nach Befund mit Skalpell und Fräser ab, immer unter Schonung der gesunden Hautschichten. Warum das bei empfindlichen Füßen nicht in Eigenregie geschehen sollte, erkläre ich im Artikel zum Thema Hornhaut entfernen.
  • Nagelbearbeitung: Verdickte oder einwachsende Nägel werden fachgerecht gekürzt, ausgedünnt und geglättet. Das beugt Nagelbettentzündungen und Druckschäden vor.
  • Abschluss und Beratung: Zum Schluss folgen eine pflegende Nachbehandlung sowie Hinweise zur täglichen Fußkontrolle, zu Schuhwerk und Einlagen. Diese Instruktionen gehören laut Heilmittelkatalog ausdrücklich zur Leistung dazu.

Bei immobilen Patienten führen wir die Behandlung auch als ärztlich verordneten Hausbesuch durch. Einen Überblick über alle Behandlungen unserer Praxis finden Sie unter Leistungen, Grundsätzliches zum Berufsbild im Beitrag Was ist Podologie.

Warum die regelmäßige Behandlung so wichtig ist

Regelmäßige podologische Behandlung senkt nachweislich das Risiko, dass am Fuß erneut offene Stellen entstehen. Eine im Fachjournal Diabetes Care veröffentlichte Studie von Plank und Kollegen (2003) begleitete 91 Diabetiker mit abgeheilten Fußgeschwüren über ein Jahr: In der Gruppe mit regelmäßiger podologischer Versorgung traten 20 erneute Geschwüre auf, in der Kontrollgruppe 32. Das Wiederauftretens-Risiko pro Fuß war damit etwa halbiert. Genau diese Vorbeugung ist der Grund, warum die Krankenkassen die Behandlung bezahlen: Ein gepflegter, kontrollierter Fuß entwickelt seltener Wunden, die aufwendig behandelt werden müssten.

Zwischen den Terminen kommt es auf Ihre Mitarbeit an: tägliche Sichtkontrolle der Füße, sorgfältiges Abtrocknen, passendes Schuhwerk. Warum das gerade bei eingeschränkter Durchblutung entscheidend ist, lesen Sie im Artikel zur Fußpflege bei Durchblutungsstörungen. Und wer die Behandlung aus wirtschaftlicher Sicht betrachtet, findet in unserer Kosten-Nutzen-Rechnung der Podologie weitere Argumente, ergänzend auch im Beitrag Diabetischer Fuß: Warum regelmäßige Podologie lebenswichtig ist.

Häufige Fragen zur podologischen Komplexbehandlung

Wer bekommt Podologie auf Rezept?

Gesetzlich Versicherte mit diabetischem Fußsyndrom, mit sensibler oder sensomotorischer Neuropathie oder mit Fußschäden nach einem Querschnittsyndrom. Voraussetzung sind krankhafte Haut- oder Nagelveränderungen am Fuß bei gestörtem Schmerzempfinden. Seit Juli 2020 ist die Verordnung damit ausdrücklich auch ohne Diabetes möglich, etwa bei Polyneuropathie nach Chemotherapie.

Welcher Arzt verschreibt Podologie?

Meist stellt die Hausärztin oder der Hausarzt die Heilmittelverordnung aus. Auch Diabetologen, Neurologen und andere Fachärzte, die die Grunderkrankung behandeln, dürfen verordnen. Auf dem Rezept stehen Diagnosegruppe und Maßnahme, je Verordnung sind bis zu sechs Behandlungen möglich, üblicherweise im Abstand von vier bis sechs Wochen.

Was kostet eine podologische Komplexbehandlung?

Mit Rezept vergütet die Krankenkasse seit dem 1. Juli 2026 pro Behandlung 36,10 Euro (klein) bzw. 51,92 Euro (groß) direkt an die Praxis. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung. Als Selbstzahler beginnt die Komplexbehandlung in unserer Praxis bei 65 Euro.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei podologischer Behandlung?

Sie beträgt 10 Prozent des Behandlungspreises je Termin plus einmalig 10 Euro pro Verordnung. Bei sechs großen Behandlungen sind das ab Juli 2026 insgesamt 41,14 Euro. Wer die jährliche Belastungsgrenze von 2 Prozent des Bruttoeinkommens erreicht (1 Prozent bei chronisch Kranken), kann sich befreien lassen.

Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Behandlung?

Die Abgrenzung richtet sich nach der reinen Therapiezeit, nicht nach der Zahl der Füße: Bis 20 Minuten wird die kleine Position abgerechnet, darüber die große. Die Regelleistungszeit beträgt 35 bzw. 50 Minuten. Bei Befunden an Haut und Nägeln beider Füße ist fast immer die große Komplexbehandlung erforderlich.

Fazit

Die podologische Komplexbehandlung ist die Kernleistung der Podologie auf Rezept: Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung in einer Sitzung, medizinisch begründet, bundesweit einheitlich vergütet und mit überschaubarer Zuzahlung. Wer ein diabetisches Fußsyndrom, eine Neuropathie oder ein Querschnittsyndrom hat, sollte den Anspruch kennen und beim Arzt ansprechen. Alle anderen können die Behandlung als Selbstzahler buchen. In beiden Fällen gilt: Regelmäßigkeit schützt Ihre Füße besser als jede Einzelaktion. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie ein Rezept bekommen können, sprechen Sie uns gerne an, wir kennen die Verordnungspraxis aus dem Alltag.

Quellen

Wissenschaftliche Studien

  • Plank J, Haas W, Rakovac I, Görzer E, Sommer R, Siebenhofer A, Pieber TR (2003): Evaluation of the impact of chiropodist care in the secondary prevention of foot ulcerations in diabetic subjects. Diabetes Care 26(6):1691-1695. PubMed
Medizinischer Hinweis

Die Inhalte dieses Artikels dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung, Diagnose oder Behandlung durch eine Podologin, einen Podologen oder eine Ärztin bzw. einen Arzt. Bei gesundheitlichen Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnde Praxis. Die hier beschriebenen Maßnahmen sind allgemeine Empfehlungen und können im Einzelfall abweichen.

Medizinischer Hinweis: Alle Inhalte dieser Webseite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung durch eine Podologin oder einen Arzt.