Beata Taha

Von Beata Taha
Staatlich geprüfte Podologin · Inhaberin der Podologie Berlin mit Praxen in Steglitz und Lichterfelde.
Geprüft: Juni 2026

Bevor Sie zu uns kommen, wollen die meisten zuerst zwei Dinge wissen: Was kostet die Behandlung, und zahlt die Krankenkasse mit? Beides beantworte ich Ihnen hier ehrlich und ohne Kleingedrucktes. Sie erfahren, was eine medizinische Fußpflege in Berlin kostet, wann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt und was Sie auch mit Rezept selbst zahlen.

Was kostet medizinische Fußpflege in Berlin?

Der Preis hängt davon ab, welche Behandlung Sie brauchen. Eine normale medizinische Fußpflege ist günstiger als das Entfernen eines eingewachsenen Nagels oder eine Spangenbehandlung. Damit Sie nicht raten müssen, hier unsere aktuellen Preise in der Praxis:

Behandlung Preis (Selbstzahler)
Podologische Komplexbehandlung (medizinische Fußpflege) ab 69 €
Hühneraugen entfernen ab 59 €
Eingewachsener Zehennagel (Teilresektion) 79 €
Warzen entfernen (klassisch) 50 €
Klassische Nagelpilzbehandlung ab 59 €
Spangenbehandlung / Nagelkorrektur ab 120 €
Komplexbehandlung mit Rezept / diabetische Fußbehandlung Kassenleistung

Als Selbstzahler beginnen die Kosten für die podologische Komplexbehandlung bei 69 Euro. Die vollständige und stets aktuelle Übersicht aller Behandlungen finden Sie in unserer Preisliste. Gut zu wissen: Eine regelmäßige Fußpflege ist oft günstiger, als eine vernachlässigte Hornhaut oder ein eingewachsener Nagel später aufwendig behandeln zu lassen.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Fußpflege?

Die ehrliche Antwort lautet: nur unter einer Bedingung. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die podologische Behandlung ausschließlich dann, wenn zwei Dinge zusammenkommen: eine ärztliche Verordnung (ein Rezept) und eine anerkannte Diagnose. Eine rein kosmetische Fußpflege, etwa zur Pflege schöner Nägel, zahlt die Kasse nie. Sie gilt als Eigenleistung.

Sobald aber eine Erkrankung Ihre Füße gefährdet und ein Arzt das feststellt, wird aus der Fußpflege eine medizinisch notwendige Behandlung, ein sogenanntes Heilmittel. Und Heilmittel zahlt die Kasse.

Wer bekommt Podologie auf Rezept?

Anerkannt sind aktuell vor allem diese Fälle:

  • Diabetisches Fußsyndrom: Wenn bei Diabetes bereits Nervenschäden oder Durchblutungsstörungen am Fuß vorliegen. Das ist der häufigste Grund für eine Verordnung.
  • Nervenschäden anderer Ursache: Seit 2020 zahlt die Kasse auch bei krankhaften Schäden am Fuß durch eine sensible oder sensomotorische Neuropathie, die nicht vom Diabetes kommt.
  • Querschnittsyndrom: Bei einer Querschnittlähmung mit entsprechenden Schäden am Fuß.

Liegt Ihre Diagnose nicht auf dieser Liste, lohnt sich trotzdem ein Gespräch: In Einzelfällen kann ein Antrag bei der Kasse Erfolg haben. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite Podologie auf Rezept und bei der diabetischen Fußbehandlung.

Was zahle ich mit Rezept trotzdem selbst? Die Zuzahlung

Auch mit Verordnung ist die Behandlung nicht komplett kostenlos. Wie bei anderen Heilmitteln gilt die gesetzliche Zuzahlung:

  • 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung zahlen Sie selbst.
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
  • Wer wenig verdient oder die jährliche Belastungsgrenze erreicht, kann sich von der Zuzahlung befreien lassen. Fragen Sie dazu bei Ihrer Krankenkasse nach.

Den großen Rest der Kosten trägt also die Kasse. Für viele Betroffene bleibt damit nur ein kleiner Eigenanteil je Termin.

Wie komme ich an das Rezept?

  1. Zum Arzt: Ihr Hausarzt, Diabetologe oder Hautarzt stellt die Verordnung aus, wenn die medizinische Notwendigkeit vorliegt.
  2. Das richtige Formular: Die Verordnung läuft über das Standardformular Muster 13 (Heilmittelverordnung).
  3. Frist beachten: Mit der Behandlung sollten Sie innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen, sonst verliert das Rezept seine Gültigkeit.
  4. Anzahl der Termine: Eine Erstverordnung umfasst in der Regel drei Behandlungen, eine Folgeverordnung sechs. Wiederholt wird meist alle vier bis sechs Wochen.

Bringen Sie das Rezept einfach zu Ihrem Termin mit, den Rest der Abrechnung mit der Kasse übernehmen wir.

Zahlt die Kasse bei Nagelpilz die Behandlung?

Diese Frage hören wir oft. Die ehrliche Antwort: Bei reinem Nagelpilz ohne weitere Erkrankung übernimmt die gesetzliche Kasse die podologische Behandlung in der Regel nicht. Das Bearbeiten der befallenen Nägel gilt dann als Eigenleistung. Eine Ausnahme ist das diabetische Fußsyndrom: Hier kann der Nagelpilz Teil der verordneten Behandlung sein.

Das antimykotische Medikament gegen den Pilz, also Lack oder Tabletten, kann Ihnen der Arzt aber unabhängig davon verordnen. Wie wir Nagelpilz in der Praxis angehen, lesen Sie auf der Seite zur Nagelpilzbehandlung.

Privat versichert oder Beihilfe?

Sind Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt, hängt die Erstattung von Ihrem Tarif ab. In vielen Tarifen wird die medizinische Fußpflege ganz oder teilweise erstattet. Sie erhalten von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Klären Sie im Zweifel vorab mit Ihrer Versicherung, in welchem Umfang sie die Behandlung übernimmt.

Podologin Beata Taha über Kosten und Krankenkasse

„Viele zögern aus Sorge vor den Kosten und kommen erst, wenn es richtig wehtut. Dabei ist der Eigenanteil oft kleiner als gedacht. Mit der passenden Diagnose und einem Rezept zahlt die Kasse den größten Teil, und auch als Selbstzahler ist eine gute Fußpflege gut investiert. Sprechen Sie mich einfach an, wir schauen gemeinsam, welcher Weg für Sie der richtige ist.“

Beata Taha, staatlich geprüfte Podologin, Podologie Berlin

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Hinweis: Preise Stand 2026 und ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils aktuelle Preisliste in der Praxis. Angaben zur Kostenübernahme ersetzen keine verbindliche Auskunft Ihrer Krankenkasse. Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an eine Fachperson.

Was kostet eine medizinische Fußpflege in Berlin?

In unserer Praxis beginnt die podologische Komplexbehandlung (medizinische Fußpflege) als Selbstzahler bei 69 Euro. Spezielle Behandlungen wie das Entfernen eines eingewachsenen Nagels (79 Euro) oder eine Spangenbehandlung (ab 120 Euro) kosten entsprechend mehr. Die aktuellen Preise finden Sie in unserer Preisliste.

Zahlt die Krankenkasse die medizinische Fußpflege?

Die gesetzliche Kasse zahlt nur mit ärztlicher Verordnung und anerkannter Diagnose, zum Beispiel beim diabetischen Fußsyndrom oder bei Nervenschäden am Fuß. Eine rein kosmetische Fußpflege wird nicht übernommen.

Wer hat Anspruch auf Podologie auf Rezept?

Anspruch besteht vor allem beim diabetischen Fußsyndrom, seit 2020 auch bei krankhaften Schäden am Fuß durch eine Neuropathie anderer Ursache sowie bei einem Querschnittsyndrom. Die Verordnung stellt Ihr Arzt auf dem Formular Muster 13 aus.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei Podologie auf Rezept?

Sie zahlen 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung selbst. Kinder und Jugendliche sind befreit, ebenso wer die jährliche Belastungsgrenze erreicht oder sich befreien lässt.

Zahlt die Kasse bei Nagelpilz die Behandlung?

Bei reinem Nagelpilz ohne weitere Erkrankung zahlt die gesetzliche Kasse die podologische Behandlung in der Regel nicht. Eine Ausnahme ist das diabetische Fußsyndrom. Das Medikament gegen den Pilz kann der Arzt aber gesondert verordnen.

Medizinischer Hinweis

Die Inhalte dieses Artikels dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung, Diagnose oder Behandlung durch eine Podologin, einen Podologen oder eine Ärztin bzw. einen Arzt. Bei gesundheitlichen Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnde Praxis. Die hier beschriebenen Maßnahmen sind allgemeine Empfehlungen und können im Einzelfall abweichen.

Medizinischer Hinweis: Alle Inhalte dieser Webseite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung durch eine Podologin oder einen Arzt.