Beata Taha

Von Beata Taha
Staatlich geprüfte Podologin · Inhaberin der Podologie Berlin mit Praxen in Steglitz und Lichterfelde.
Geprüft: Juni 2026

Wer Nagelpilz bemerkt, fragt sich schnell: Zu wem gehe ich damit eigentlich, Hausarzt, Hautarzt oder Podologin? Die kurze Antwort vorweg: Die Diagnose und die Medikamente kommen vom Arzt, die fachgerechte Abtragung des befallenen Nagels und die Pflege übernimmt die Podologin. Am wirksamsten ist die Kombination aus beidem. Warum das so ist und worauf Sie achten sollten, erkläre ich Ihnen hier aus meiner täglichen Praxis in Berlin-Steglitz und Lichterfelde.

Die kurze Antwort:

  • Diagnose und Rezept: Haus- oder Hautarzt (Dermatologe). Nur ärztlich darf Nagelpilz festgestellt und ein Medikament verordnet werden.
  • Abtragung und Pflege: die zugelassene Podologin. Das befallene Nagelmaterial wird fachgerecht abgetragen, was die Behandlung unterstützt.
  • Am wirksamsten: beides kombiniert.
Gesunde gepflegte Fußnägel nach professioneller Nagelpilzbehandlung
Das Ziel: gesunde Nägel durch das Zusammenspiel von Arzt und Podologin.

Warum die Diagnose immer zum Arzt gehört

Das klingt zunächst überraschend, ist aber wichtig: Als Podologin darf ich keine Diagnose stellen. Das ist im Podologengesetz so geregelt, die Diagnose ist ärztliche Aufgabe. Ich sehe in der Praxis täglich veränderte Nägel, aber ob wirklich ein Pilz dahintersteckt oder etwa eine andere Nagelveränderung, eine Schuppenflechte oder eine Verletzung, lässt sich sicher nur ärztlich klären.

Dafür wird üblicherweise etwas Nagelmaterial abgeschabt und untersucht. Zur Verfügung stehen die mikroskopische Untersuchung, die Pilzkultur (Ergebnis nach etwa drei Wochen) und moderne molekulare Verfahren. Erst wenn der Erreger feststeht, lässt sich gezielt behandeln. Eine Behandlung auf Verdacht kostet oft nur Zeit, in der sich der Pilz weiter ausbreitet.

Ärztin untersucht einen Zehennagel zur Nagelpilz-Diagnose
Die Diagnose stellt der Arzt, etwa per Mikroskopie und Pilzkultur.

Nagelpilz oder etwas anderes? Wann der Schein trügt

Nicht jede Verfärbung oder Verdickung ist ein Pilz. Verfärbte Zehennägel können auch von einem Bluterguss, von dauerhaftem Druck oder von einer Schuppenflechte kommen. Gelbe Nägel entstehen ebenso durch Nagellack oder schlicht durch das Alter. Genau deshalb ist die ärztliche Abklärung so wichtig, bevor man über Monate ein Mittel gegen einen Pilz anwendet, der vielleicht gar keiner ist.

Hausarzt, Hautarzt oder Podologin? Wer macht was

Jede dieser Anlaufstellen hat eine klare Rolle. Diese Übersicht zeigt, wofür wer zuständig ist:

Anlaufstelle Aufgabe Was sie darf
Hausarzt Erste Anlaufstelle, Beratung, einfache Diagnostik, Verordnung diagnostizieren, Medikamente verordnen, Heilmittel verordnen, überweisen
Hautarzt (Dermatologe) Fachärztliche Diagnose, auch bei hartnäckigem oder unklarem Befund Erregerbestimmung, Lacke und Tabletten verordnen
Podologin Mechanische Abtragung des befallenen Nagels, Pflege, Verlaufskontrolle fachgerecht abtragen und pflegen, beraten (keine Diagnose, keine Rezepte)

Was Haus- und Hautarzt übernehmen

Nach gesicherter Diagnose richtet sich die Behandlung nach Ausmaß und Lage des Befalls. Bei leichtem Befall genügt oft eine örtliche Therapie mit einem medizinischen Nagellack, etwa mit den Wirkstoffen Amorolfin oder Ciclopirox. Diese Lacke werden über längere Zeit aufgetragen, je nach Nagelwachstum teils über ein Jahr.

Ist der Nagel stärker oder an der Wurzel betroffen, kann der Arzt zusätzlich ein Medikament zum Einnehmen verordnen, zum Beispiel mit den Wirkstoffen Terbinafin oder Itraconazol. Tabletten sind verschreibungspflichtig und werden über mehrere Monate genommen, bei Fußnägeln in der Regel mindestens drei Monate. Wegen möglicher Wechsel- und Nebenwirkungen gehört diese Entscheidung in ärztliche Hand.

Was die Podologin übernimmt

Hier komme ich ins Spiel, und zwar als wichtiger Teil der Behandlung, nicht als Ersatz für den Arzt. In der podologischen Praxis wird das vom Pilz veränderte Nagelmaterial schonend und atraumatisch abgetragen, in der Regel durch Fräsen, oft nach dem Aufweichen mit einer harnstoffhaltigen Creme. Das reduziert die Pilzmenge und sorgt dafür, dass ein Lack besser an die betroffenen Stellen gelangt.

Dass dieser Schritt sinnvoll ist, bestätigt auch die aktuelle medizinische Leitlinie: Die Entfernung der pilzbefallenen Nagelanteile durch Fräsen in der podologischen Praxis wirkt sich positiv auf den Heilungsverlauf aus, besonders wenn parallel ein Lack verwendet wird. Das früher übliche operative Ziehen des Nagels gilt dagegen als überholt und wird nicht mehr empfohlen.

Podologin trägt befallenes Nagelmaterial mit dem Fräser ab
Die Podologin trägt das befallene Nagelmaterial schonend ab, das unterstützt die Therapie.

Warum die Kombination am wirksamsten ist

Aus beidem ergibt sich der beste Weg, und genau so ist es auch in der Leitlinie als Zwei-Phasen-Vorgehen beschrieben: Der Arzt stellt die Diagnose und verordnet das passende Mittel, die Podologin trägt das befallene Material regelmäßig ab und kontrolliert den Verlauf. In meiner Praxis sehe ich immer wieder, dass eine Creme oder ein Lack allein an dicken, stark befallenen Nägeln kaum durchdringt. Erst die regelmäßige Abtragung macht den Weg frei. Diese Arbeitsteilung verkürzt oft die Behandlung und senkt das Risiko, dass der Pilz zurückkommt.

Wie eine professionelle Behandlung bei uns abläuft, lesen Sie auf unserer Seite zur Nagelpilzbehandlung. Hintergründe und erste Anzeichen finden Sie in unserem Ratgeber Nagelpilz erkennen sowie im Überblick zu Nagelpilz und Podologie.

Wie lange dauert die Behandlung?

Hier braucht es Geduld, und das sage ich meinen Patienten von Anfang an ehrlich. Ein Fußnagel wächst langsam, deshalb dauert es, bis ein gesunder Nagel vollständig nachgewachsen ist. Je nach Befall und Methode kann die gesamte Behandlung mehrere Monate bis zu etwa einem Jahr in Anspruch nehmen. Wichtig ist, nicht vorzeitig aufzuhören, sobald der Nagel oben gesund aussieht, denn an der Basis können noch Pilzsporen sitzen. Die regelmäßige podologische Abtragung im Verlauf hilft, den Fortschritt zu kontrollieren und die Behandlungszeit nicht unnötig zu verlängern.

Was Sie selbst tun können, und was nicht

Unterstützend können Sie auf Hygiene achten: Socken bei 60 Grad waschen, Schuhe trocken halten, eigene Handtücher nutzen und in Schwimmbad oder Sauna Badeschuhe tragen. Oft besteht parallel ein Fußpilz, der mitbehandelt werden sollte, sonst steckt man den Nagel immer wieder an. Wovon ich abrate: am befallenen Nagel selbst herumzuschneiden oder zu raspeln, das verletzt die Haut und kann den Pilz verschleppen. Welche Hausmittel kursieren und was davon wirklich zu halten ist, haben wir gesondert eingeordnet.

Podologin Beata Taha über die richtige Anlaufstelle

„Viele Patienten kommen zuerst zu mir, weil sie den Gang zum Arzt scheuen. Ich erkläre dann offen: Die Diagnose und das Rezept gehören in ärztliche Hand, das ist auch gesetzlich so. Was ich tue, ist mindestens genauso wichtig für den Erfolg, nämlich das befallene Nagelmaterial regelmäßig abzutragen, damit das Mittel überhaupt wirken kann. Am besten funktioniert es, wenn Arzt und Podologin zusammenarbeiten. Bei Diabetikern bitte ich grundsätzlich darum, nie selbst am Nagel herumzuschneiden.“

Beata Taha, staatlich geprüfte Podologin, Podologie Berlin

Zahlt die Krankenkasse die Behandlung?

Die podologische Behandlung ist ein Heilmittel. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn ein Arzt eine krankhafte Veränderung feststellt, die Behandlung per Heilmittelverordnung (Rezept) verschreibt und sie von einer zugelassenen Praxis durchgeführt wird. Üblich ist dann eine Zuzahlung von zehn Prozent zuzüglich zehn Euro je Verordnung. Besonders bei Diabetikern ist die podologische Behandlung häufig verordnungsfähig. Wie Sie an eine solche Verordnung kommen, erklären wir Schritt für Schritt unter Podologie auf Rezept. Die Medikamente selbst verordnet immer der Arzt.

Bei Diabetes oder Ausbreitung: nicht warten

Zeitnah ärztlich abklären lassen sollten Sie Nagelpilz vor allem dann, wenn Sie Diabetes oder Durchblutungsstörungen haben, wenn mehrere Nägel oder zusätzlich die Haut betroffen sind oder wenn sich trotz Behandlung nichts bessert. Gerade bei Diabetes können aus kleinen Problemen am Fuß ernste Wunden werden. Eine regelmäßige medizinische Fußpflege ist hier ein wichtiger Schutz.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Diagnose. Die Feststellung von Nagelpilz und die Verordnung von Medikamenten erfolgen ausschließlich ärztlich.

Nagelpilz, zu welchem Arzt soll ich gehen?

Erste Anlaufstelle ist der Hausarzt, er kann diagnostizieren, behandeln, ein Heilmittel verordnen und bei Bedarf zum Hautarzt überweisen. Der Hautarzt ist Facharzt für die Diagnose und die medikamentöse Behandlung. Die zugelassene Podologin übernimmt die mechanische Abtragung des befallenen Nagels und die Pflege.

Nagelpilz: Hautarzt oder Podologe?

Beides hat seine Rolle. Der Hautarzt stellt die Diagnose und verordnet Lacke oder Tabletten. Die Podologin trägt das pilzbefallene Nagelmaterial fachgerecht ab und unterstützt so die Behandlung. Am wirksamsten ist die Kombination aus ärztlicher Therapie und podologischer Abtragung.

Darf eine Podologin Nagelpilz diagnostizieren?

Nein. Nach dem Podologengesetz darf eine Podologin keine Diagnose stellen, das ist ärztliche Aufgabe. Wir dürfen den Verdacht äußern und zur Abklärung raten, behandeln dann aber auf Grundlage der ärztlichen Diagnose.

Was macht die Podologin bei Nagelpilz?

Sie trägt das vom Pilz veränderte Nagelmaterial schonend ab, meist durch Fräsen nach dem Aufweichen. Das reduziert die Pilzmenge und hilft, dass ein verordneter Lack besser wirkt. Laut Leitlinie wirkt sich das positiv auf den Heilungsverlauf aus.

Zahlt die Krankenkasse die podologische Nagelpilzbehandlung?

Bei einer ärztlich festgestellten krankhaften Veränderung und einer Heilmittelverordnung übernimmt die gesetzliche Kasse die podologische Behandlung in einer zugelassenen Praxis, mit einer üblichen Zuzahlung von zehn Prozent plus zehn Euro je Rezept. Die Medikamente verordnet der Arzt.

Medizinischer Hinweis

Die Inhalte dieses Artikels dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung, Diagnose oder Behandlung durch eine Podologin, einen Podologen oder eine Ärztin bzw. einen Arzt. Bei gesundheitlichen Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnde Praxis. Die hier beschriebenen Maßnahmen sind allgemeine Empfehlungen und können im Einzelfall abweichen.

Medizinischer Hinweis: Alle Inhalte dieser Webseite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung durch eine Podologin oder einen Arzt.